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Aufarbeiten von Schadflächen in der Praxis

Wo immer möglich sollen Forstmaschinen die Arbeiten durchführen.

Im Gegensatz zu einer geplanten Nutzung ist es aber bei Kalamitäten oft schwierig, geeignete Unternehmer zu finden, da die Nachfrage sehr groß ist. Möglicherweise ist man darauf angewiesen, mit Lohnunternehmern zusammenzuarbeiten, die nicht aus der Gegend stammen. Im Idealfall hat man mit dem Lohnunternehmer bereits zusammengearbeitet und das Unternehmen

  • verfügt über Erfahrung in der Aufarbeitung von Sturmflächen
  • verfügt über den geeigneten Maschinenpark (Raupenharvester)
  • verfügt über geschultes Personal, das ausnahmslos mit der persönlichen Schutzausrüstung und moderner Ausrüstung ausgestattet ist
  • verfügt über die Bereitschaft, auch unter den schwierigen Bedingungen pfleglich zu arbeiten
  • übernimmt die gesamte Aufarbeitung und nicht nur Teilarbeiten (Rückung)

Sturmflächen sind keine Einsatzgebiete für Amateure. Engagiert man Lohnunternehmer, die über schlecht geschultes Personal verfügen, das in Gummistiefeln antritt, wird die Aufarbeitung noch schwieriger, und man schafft sich Probleme, anstatt welche zu lösen. Auch sollte die gesamte Aufarbeitung von einem einzelnen Unternehmen durchgeführt werden, um eine reibungslose Organisation zu garantieren. Auf Sturmflächen ist die pflegliche Arbeit besonders wichtig: Denn das wenige, was noch an verbleibendem Bestand übrig ist, soll nicht auch noch durch die Aufarbeitung beschädigt werden. Der Unternehmermarkt ist groß. Auch bei größeren Sturmereignissen gibt es keinen Grund, dem erstbesten (unbekannten und/oder ortsfremden) Unternehmer den Zuschlag zu erteilen. Der billigste Anbieter ist nicht zwangsläufig der preiswerteste Unternehmer. Die Referenzen unbekannter Unternehmer sollten unbedingt eingefordert und (wenn möglich) genau überprüft werden. Bei unbekannten Unternehmern sollten zunächst mengenmäßig begrenzte Verträge abgeschlossen werden (bis zu 500 fm) und weitere Aufträge nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn die Zusammenarbeit zufriedenstellend verlaufen ist. Das ist nicht immer leicht durchzusetzen, die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass es sich insbesondere für das Nervenkostüm des betroffenen Waldbesitzers mehr als lohnt, „passende“ Unternehmer auszuwählen.

Mögliche Problemfelder sind:

  • Ortsfremde Unternehmer
  • Verständigungsschwierigkeiten mit fremdsprachigen Arbeitern
  • Unzureichende maschinelle Ausstattung, zu schwache/alte Maschinen, dadurch Befahrung der gesamten Fläche
  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Einhaltung der Qualitätsstandards/Pfleglichkeitsstandards
  • Unzuverlässigkeit

Schonend aufarbeiten

Zweck der Aufarbeitung ist die Ernte des geworfenen Holzes. Da die Gefahr einer Verletzung oder sogar eines Todesfalls sehr hoch ist, muss der Arbeitssicherheit in der Planung entsprechend viel Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wo immer möglich, sollen Forstmaschinen die Arbeit übernehmen und Forstarbeiter nur zum Einsatz kommen, wo der Maschineneinsatz nicht möglich ist. Bei der motormanuellen Aufarbeitung soll aber trotzdem die maschinelle Unterstützung (Seilwinde) gewährleistet sein.

Eine flächige Befahrung bei der Holzernte darf nur in Ausnahmefällen vorkommen! Die bestehende Feinerschließung soll genutzt werden, die Fahrtrassen sind einzuhalten. Dazu ist eine durchgehende Markierung der Rückegassen notwendig. Die Feinerschließung darf nicht verdichtet werden: Ein Mindestabstand von 20 m in der Ebene und 30 m im Steilhang sind einzuhalten. Die Rückegassenbreite ist so gering wie möglich zu halten und soll 5 Meter nicht überschreiten. Die rechtzeitige Ausbesserung von Schäden an Fahrwegen vermeidet hohe Folgekosten. Die Befahrung der Rückegassen darf nur bei geeigneter, trockener Witterung erfolgen, um die technische Befahrbarkeit zu erhalten. Dieser Grundsatz gilt insbesondere, wenn kein Reisigmaterial (z. B. bei motormanueller Aufarbeitung oder in Laubholz-Beständen) zur Schonung der Rückegasse zur Verfügung steht.

Bei der Aufarbeitung soll auf den verbliebenden Bestand sowie die vorhandene Naturverjüngung Rücksicht genommen werden.

Arbeitssicherheit einhalten

Ist ein Forstunternehmer gefunden und in die Arbeit eingewiesen, ist umgehend die Holzabfuhr bzw. die Zwischenlagerung zu organisieren. Zu Beginn der Arbeiten wird es noch möglich sein, das Holz rasch an die nächsten Verarbeiter wie Sägewerke und Papiermühlen zu liefern, mit zunehmender Dauer und einer steigenden Menge an Schadholz wird sich die Holzabfuhr verzögern, in vielen Fällen sogar für einige Wochen gänzlich eingestellt werden. Für diese Zeiträume sind Lagerungsmöglichkeiten einzurichten, die idealerweise nicht allzuweit weg von den Schadensflächen liegen, da durch lange Transportwege erneut Kosten entstehen würden. Der Landwirt muss auch darüber entscheiden, ob ein Teil des aufgearbeiteten Holzes als Energieholz genutzt werden soll. Energieholz erzielt mittlerweile Preise, die noch immer einen positiven Deckungsbeitrag erwarten lassen, gleichzeitig sind diverse Holzfehler, die durch Windwurf und/oder Aufarbeitung passieren, für die Energieholzproduktion nicht von Bedeutung. Das gilt ebenso für Holzfehler, die während einer langen Lagerdauer auftreten, wie etwa Bläuepilze.

Mit der Aufarbeitung kann begonnen werden, sobald der Forstunternehmer samt Maschinen vor Ort ist und alle Forstarbeiter eingewiesen sind. Für den Landwirt sollte gelten, dass er sich zumindest einmal täglich vor Ort nach dem Fortschritt der Arbeit erkundigt und über eventuelle Schwierigkeiten informieren lässt.

Nach Beendigung der Arbeit ist die Sturmfläche zu begutachten. Folgende Dinge sind dabei zu kontrollieren:

  • Ist das gesamte Sturmholz aufgearbeitet worden?
  • Wurde pfleglich gearbeitet?
  • Sind der verbleibende Bestand und der Waldboden geschont worden?
  • Abseits von möglichen Ernteschäden, wie ist der Zustand des verbleibenden Bestandes?
  • Ist der Waldboden aufnahmefähig für Naturverjüngung bzw. Pflanzungen?
  • Wo wurden Reisig und Schlagabraum abgelagert?

Reisig und Schlagabraum sollen nicht zu Energieholz verarbeitet werden: Auch, wenn dies leider mittlerweile gängige Praxis ist, so führt dies zu einem gehörigen Nährstoffentzug. Gerade bei Sturmflächen, bei denen viele Schlagabraum anfällt, kann dies zu einer Verschlechterung der Nährstoffbilanz führen. Der Schlagabraum sollte zumindest an windexponierten Stellen gelagert werden, in der Hoffnung, dass der Wind Nadeln und Blätter über die Sturmfläche verteilt und somit die Nährstoffe wieder in den Kreislauf gelangen. Eine andere Variante ist das händische Ausbringen des Schlagabraums, diese ist allerding sehr arbeitsintensiv. Eine weitere Möglichkeit, die auch aus Forstschutzgründen notwendig werden kann (Auftreten des Kupferstechers), ist das Verbrennen des Schlagabraums, die dabei entstehende Asche soll auf der Schlagfläche ausgebracht werden.

Mit der Kontrolle der Fläche beginnt auch die Entscheidung über die Zukunft des Bestandes und der Wahl des Verjüngungskonzepts. Besteht das aufgearbeitete Holz zum Großteil aus Nadelholz, insbesondere aus Fichte und Kiefer, muss man sich auch Gedanken über den Forstschutz machen. Bei Laubholz spielt das weniger eine Rolle, da die Schadinsekten von Laubhölzern normalerweise nicht das Potential zur Massenvermehrung haben, wie es bei Borkenkäfern von Fichte und Kiefer der Fall ist. Unbedingt müssen die Sturmfläche sowie die benachbarten Bestände im aktuellen Jahr sowie im Folgejahr auf den Befall von Borkenkäfern geprüft werden.

Das optimale Ergebnis der Aufarbeitung ist eine Kahlfläche auf der umgehend eine Verjüngung eingleitet werden kann.