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Neuer Waldbesitz: Die ersten Schritte

Waldarbeit

Durch eine gemeinsame Begehung der Waldgrenzen können Konflikte vermieden werden. Foto: Sergej Primakov/shutterstock

First things first 

Bevor Sie noch mit der Bewirtschaftung Ihres neuen Waldbesitzes beginnen können müssen Sie erst die Grenzen Ihres Waldbesitzes ausfindig machen. Dies ist erstens notwendig damit Sie sich einen Überblick machen können über die Verhältnisse in ihrem Wald (Baumarten, Alter, Pflegebedarf), zum anderen vermeiden Sie so eventuelle Konflikte mit Ihren Grundstücksnachbarn. Häufig sind vor allem beim Waldbesitz die Grundstückgrenzen nur schlecht oder gar nicht markiert. Daher gilt es diese Grenzen zu erneuern. Am einfachsten passiert dies, indem Sie mit den Grundstücksnachbarn eine Begehung machen und die Grenzen neu definieren. Damit sichert man sich den sogenannten “letzten ruhigen Besitzstand“, das heißt, beide Beteiligten wissen, bis wohin man sein Grundstück nutzen kann, ohne dass man mit seinem Nachbarn in Konflikt gerät.

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Wie sich schon aus dem Wort “Besitzstand“ ergibt, sichert man sich damit seine Besitzgrenze, nicht aber die Eigentumsgrenze. Als Grundeigentümer kennt man den Unterschied, denn Eigentümer wird man bei Grundstücken erst durch die Eintragung in den öffentlichen Bücher (Eintragungsgrundsatz). Grundsätzlich soll auch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertraut werden (Vertrauensgrundsatz). Bei der einvernehmlichen Sicherung und Kennzeichnung des letzten ruhigen Besitzstands lässt man außer Acht, dass damit kein Zusammenhang mehr zwischen der Grenze in der Natur und jener in den öffentlichen Büchern (Katastralmappe und Grundbuch) bestehen. Man sichert sich zwar den Waldbesitz, ist aber damit nicht automatisch Eigentümer an jener Fläche, die zwischen der Natur- und der Katastergrenze gelegen ist.

Die einvernehmliche Festlegung der Grenze führt für sich allein nicht zum Erwerb des Eigentums, denn es geht dabei nämlich nicht um die Festlegung der Eigentumsverhältnisse, sondern es wird damit nur bestimmt, wo nach dem Willen der betroffenen Eigentümer die Grenze zwischen den in ihrem Eigentum stehenden Grund­stücken verlaufen soll. Erst durch die Vermessung der festgelegten Grenze durch einen Zivilgeometer (Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen), der Dokumentation in einer Vermessungsurkunde und der Vorlage beim Vermessungsamt wird der Zusammenhang zwischen der Grenze in der Natur und jener im Grundbuch gewährleis­tet.

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Inventur machen

Ist Ihr Grenzbesitz bestimmt, geht es als nächstes darum sich einen Überblick über Ihren Waldbesitz zu machen, also ein Waldinventur. Je nach Größe der Waldfläche kann diese mehr oder weniger aufwändig sein, für eine vernünftige, nachhaltige Bewirtschaftung ist sie aber Grundlage. Wie viel Arbeit anfällt hängt auch davon ab welche Daten Sie vorm Vorbesitzer zur Verfügung haben. Sind zb Daten über den Waldbesitz vorhanden die einige Jahrzehnte alt sind, können dieses zumindest als Grundlage herangezogen werden. Abhängig davon, ob Sie ihren Wald selbst bewirtschaften wollen oder die Arbeit fremdvergeben, benötigen Sie unterschiedliche Informationen.

Folgende Daten sollten Sie auf alle Fälle sammeln:

Pro Hektar müssen Sie mit folgendem Zeitaufwand rechnen:

  • Bestimmung Standortsdaten: 1 Stunde
  • Waldbauliche Analyse: 3 Stunden
  • Erschließung: 1 Stunde
  • Vorratsdaten: 3 Stunden

Das bedeutet, sollten Sie über einen kleinen Waldbesitz mit etwa 2 Hektar Wald verfügen (wie übrigens die Mehrzahl der Waldbesitzer in Mitteleuropa), so benötigen Sie etwa ein Wochenende um sich einen Überblick in Ihrem Wald zu machen. Abhängig ist das auch wesentlich vom Zustand des Waldes: Handelt es sich um eine sehr junge Fläche (Aufforstung, Kultur) so sind die Arbeiten sehr schnell erledigt, ebenso ein einem gleichaltrigen Fichtenbestand.

Vermessung

Als zusätzliche Serviceleistung bieten manche Vermessungsbüros auch die Erstellung einer digitalen Waldkarte an. Foto: krugloff/shutterstock

Karten verwenden

Eine wesentliche Hilfe bei der Waldbewirtschaftung sind Karten über das Waldgebiet. Dabei kann es sich um Luftbilder handeln wie auch um topografische Karten. Einige Anbieter von GPS-Geräten haben im Lieferumfang auch sogenannte GIS-Programme, mit deren Hilfe Sie digitale Karten Ihres Waldes erstellen können und in den Karten auch Informationen verknüpfen können wie Alter, Baumarten, Vorrat etc. Luftbilder erhalten Sie beim zuständigen Vermessungsamt, sollten Sie sich für die Neuvermessung der Grenzen durch ein Vermessungsbüro entscheiden kann auch um ein Angebot für eine neue Karte angefragt werden. Im Regelfall reicht aber auch die Kopie eines Luftbildes auf dem Sie per Hand diverse Informationen (Nächste Holzernte, Schädlinge etc.) einzeichnen können.

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Forstschutzsituation

Was Sie als neuer Waldbesitzer rasch in Erfahrung bringen sollten, ist die aktuelle Forstschutzsituation, das bedeutet ob und welche Schädlinge bekannt sind. Ist in Ihrem Wald im letzten Jahr ein Borkenkäferschaden entstanden, so müssen Sie damit rechnen das auch dieses Jahr die Borkenkäfer auftreten und Sie entsprechende Gegenmaßnahmen setzen müssen. Dies betrifft Wälder mit hohem Anteil von Fichte und Kiefer. Zur Borkenkäferbekämpfung sind sie als Waldbesitzer verpflichtet, da mit einer raschen verhindert werden soll, dass sich die Schadinsekten verbreiten. Unterlassen Sie die Bekämpfung, wird die zuständige Forstbehörde die notwendigen Schritte setzen, was für Sie mit teils hohen Kosten verbunden sein kann. Abseits vom Borkenkäfer gibt es einige andere Schädlinge wie die Nonne oder der Eichenprozessionspinner, die zur Massenvermehrung neigen. Bezüglich der Forstschutzsituation fragen Sie bei der nächsten zuständigen Forstbehörde nach, dort werden Ihnen Informationen über die jeweilige Schädlingssituation gegeben sowie auch Tipps für deren Bekämpfung.