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Einsatzplanung von Harvestern

Für einen optimalen Harvestereinsatz braucht es eine genaue Planung. So ist unter anderem vorab zu prüfen ob es Hindernisse wie Felsblöcke oder Nassstellen gibt. Foto: Ponsee

Der Harvester erntet schneller und produktiver als jedes andere Holzernteverfahren. Der Waldbesitzer, der die Ernte vorausschauend plant, kann die gesamte Produktivität der Maschine nutzen. Sichtbar wird das nicht nur an den Kosten, sondern auch am verbleibenden Bestand. Da es sich um teure Maschinen handelt, rechnen sich diese nur bei entsprechend hoher Auslastung. Darüber hinaus sind auch die anschließende Holzrückung, und wegen des hohen und raschen Holzanfalles auch die Holzabfuhr, die Lagerung und die Holzvermarktung bereits vor der eigentlichen Ernte in die Überlegungen miteinzubeziehen.

Bevor die Wahl auf den Harvester als Erntemittel fällt, ist abzuschätzen, ob überhaupt eine ausreichende Menge an Holz anfällt. Beim Harvestereinsatz fallen hohe Fixkosten an, da die Maschinen überstellt werden müssen. Vor allem der Transport per Tieflader ist kostspielig. Damit die Holzernte mit dem Harvester auch wirtschaftlich ist, sollten mindestens 500 fm bei Schwachholz, bei Stammdurchmessern über 40 cm mindestens 1.000 fm geerntet werden.

Je mehr Holz anfällt, desto geringer sind die Kosten pro Festmeter. Für den Fall, dass ein einzelner Waldbesitzer nicht die nötige Holzmenge erreicht, kann eine kombinierte Holzernte mit Grundstücksnachbarn sinnvoll sein.

Jeder Harvester hat einen Durchmesserbereich, in dem er optimal arbeitet. Die Stammdurchmesser sollen daher nicht zu unterschiedlich sein, damit der Auftrag mit demselben Harvester durchgeführt werden kann. Wenig Sinn hat es, ein starkes Gerät im Schwachholzbereich einzusetzen, weil erstens die Leistung kaum höher ist als bei einem für diese Dimension geeigneten, schwächeren Gerät, und zweitens die Betriebsstundenkosten bei größeren Geräten höher sind.

Neben der anfallenden Holzmenge sind auch noch andere Kriterien auschlaggebend. Die Hangneigung und die Beschaffenheit des Bodens etwa entscheiden über die Möglichkeit, einen Harvester zu verwenden. Moderne Harvester sind in der Lage, auf Hängen mit Neigungen bis zu 80 % zu arbeiten. Allerdings setzt dies voraus, dass auch der Maschinenführer die Fähigkeit und Bereitschaft besitzt, auf solchen steilen Flächen die Maschine zu bedienen. Auf der Erntefläche dürfen auch keine Hindernisse vorkommen, die für den Harvester unüberwindbar sind, wie etwa Felsblöcke oder Nassgallen.

Immer mehr Waldbesitzer verzichten auf die Auszeige. Besonders negativ wirkt sich das beim Harvestereinsatz aus. Der Harvesterfahrer überblickt die Arbeitsfläche von der Fahrerkabine aus nicht zur Gänze, besonders der Blick auf die Kronen ist erschwert. Nur die wenigsten Harvesterfahrer verfügen über eine ausreichende waldbauliche Ausbildung. Außerdem verlängert sich die Arbeitszeit des Maschinenführers, wodurch die Gesamtkosten des Einsatzes steigen. Deshalb sollte der Waldbesitzer selbst vor der Ernte auszeigen, bzw. diese an einen Fachmann übergeben. Nur in Fällen, in denen wipfelbrüchige, geschälte, von Steinschlag oder anderwärtig beschädigte Bäume entnommen werden, kann die Auszeige vom Maschinenführer übernommen werden (Negativauslese).

Für Erstdurchforstungen sollten Kleinharvester verwendet werden.

Die Harvestergasse ist der Arbeitsort des Harvesters. Von hier aus steuert der Fahrer den Kran und erntet die Bäume. Bei einer gut angelegten Harvestergasse wechselt der Harvester ohne Probleme von der Forststraße in die Gasse. Vorteilhaft ist, wenn der Fahrer selbst den Beginn und den Verlauf der Gassen markiert. Die Kranweite bestimmt den Abstand der einzelnen Harvestergassen. Bei einer Kranweite von 10 m beträgt der Abstand der Gassen 20 m. Die Gassenmitte wird an den dort stehenden Bäumen gekennzeichnet. In den Fahrgassen soll Reisig untergelegt werden, um den Waldboden zu schonen.

Je nach Region und Forstunternehmer sind verschiedenste Markierungen üblich. Vor der Auszeige sollte also mit dem Harvesterunternehmer besprochen werden, welche Markierungen zum Einsatz kommen. Dadurch wird die Arbeit des Fahrers erleichtert und unnötige Bestandsschäden, wie die zu frühe Ernte eines Z-Baums, vermieden.

Plant der Waldbesitzer den Harvestereinsatz, so sind die Besonderheiten des Einsatzortes zu berücksichtigen. Während Durchforstungen im Nadelholz bei schonender Arbeitsweise auch in den Sommermonaten möglich sind, müssen sie bei Laubholz, etwa bei der Buche, im Winterhalbjahr erfolgen. In Regionen, in denen der Untergrund durch Flysch gebildet wird, sollte der Waldboden nur bei gefrorenem Zustand befahren werden. Auf Steilhängen ist während der Wintermonate die Ernte wegen des Schnees nicht möglich.

Bei der Unternehmerwahl empfiehlt es sich, Informationen über die Anbieter einzuholen. Wichtig sind die Zuverlässigkeit bezüglich Vertragserfüllung sowie die Arbeitsqualität. Ebenso sollte man sich über ortsübliche Preise für Harvesterernte informieren. Hat man einen geeigneten Unternehmer gefunden, ist mit ihm der Einsatzort zu besichtigen und danach der Preis für die Holzernte auszuhandeln.

Für den Preis, der meist in Festmetern vereinbart wird, sind entscheidend:

  • Gesamtvolumen der Ernte
  • Baumart
  • Baumdimensionen
  • Nutzungsart: Durchforstung, Kleinflächennutzung oder Endnutzung
  • Befahrbarkeit des Waldbodens
  • Hangneigung
  • Laub- und Nadelholzanteil

Weitere Vertragsbedingungen, die unbedingt vor dem Einsatz verhandelt werden sollten, sind:

  • die Einhaltung fixierter Termine
  • die Arbeitsqualität hinsichtlich Boden- und Bestandspfleglichkeit
  • Konsequenzen (Bonus-Malus) bei Erfüllung bzw. Nichteinhaltung

Angesichts der großen Menge Holz, die bei einem Harvestereinsatz anfällt, ist vor Beginn der Ernte ein Holzkäufer zu suchen. Der Fahrer muss bei der Ausformung allfällige Sortimentswünsche und Qualitätsansprüche bestmöglich berücksichtigen, um Preisabstriche bei der Holzübernahme zu vermeiden. Der Holzkäufer hat für die rasche Holzabfuhr zu sorgen, damit die Lagerplätze nicht überquellen, wodurch eventuell längere Rückedistanzen zu weiter entfernten Holzlagern entstehen. Zu klären ist auch, wer für die Instandsetzung verursachter Schäden an Straßen, Böschungen etc. zu sorgen hat.