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Leistung von Seilwinden

Starkholz

Für den Praxiseinsatz ist es unbedingt notwendig den Unterschied zwischen Betriebs- und Nennzugkraft zu kennen.

Betriebszugkraft und Nennzugkraft

Als Faustregel für Dreipunktanbauwinden gilt: Für 10 kW Traktorleistung gelten 1 t Windenzugkraft als Anhaltspunkt. Die Zugleistung soll so wie das Seilwindengewicht auf das Traktorgewicht abgestimmt sein. Die Windenzugkraft soll nicht mehr als doppelt so groß als das Eigengewicht des Traktors sein. Je näher die Winde an den Traktor angebaut ist, desto besser wird der Schwerpunkt der gesamten Gerätekombination. Die Stabilität der Rahmenkonstruktion sollte ebenfalls adäquat zur Traktorleistung ausgeführt sein. Verschobene Seiltrommeln und verzogene Rahmen sind oft ein Zeichen unterdimensionierter Seilwinden.

Beim Kauf und Betrieb einer Seilwinde ist zwischen Nennzugkraft und Betriebszugkraft zu unterscheiden. Die Nennzugkraft gibt die Zugkraft bei komplett ausgespultem Seil an. Je mehr Seil aufgespult ist, desto geringer wird die Nennzugkraft. So kann es passieren, dass im steilen Gelände die Last problemlos hochgezogen wird, doch 20 m vor dem Traktor bleibt der Stamm liegen, da die Seilzugkraft nicht mehr ausreicht. Das liegt darin begründet, dass eine Forstseilwinde das Seil in mehreren Lagen aufspult. Je nach Seillage auf der Trommel wird auch der Wirkradius des Seils größer, und damit wird – bei gleichem Antriebsmoment – die Seilkraft kleiner. Das ist physikalisch bedingt.

Merke: Die Betriebszugkraft steht immer zur Verfügung, auch bei voller Trommel. Die „Nennzugkraft“ ist nur bei fast leerer Trommel verfügbar.

Die Betriebszugkraft ist diejenige Seilkraft, mit welcher man im Betrieb immer rechnen kann, unabhängig von der Windenkonstruktion und unabhängig von der Seillage auf der Trommel. Ist das Rückegut nah am Schlepper, hat der Landwirt nur die Betriebszugkraft zur Verfügung, Bei fast voller Trommel hat man nur die Betriebszugkraft zur Verfügung, oder, wie es die Hersteller nennen: Seilkraft in der obersten Seillage. Nach den derzeit noch gültigen Vorschriften darf sich auch eine Winde, welche nur in der untersten Seillage eine Zugkraft von 8 t hat, „8-t-Winde“ nennen.