Als Waldbesitzer unterliegt man dem Forstrecht.
In Österreich ist dies geregelt durch das Forstgesetz.
In Deutschland sind dafür das Bundeswaldgesetz zuständig sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze.
Als Waldbesitzer unterliegt man dem Forstrecht.
In Österreich ist dies geregelt durch das Forstgesetz.
In Deutschland sind dafür das Bundeswaldgesetz zuständig sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze.