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Lebendkonservierung

Unter bestimmten Bedingungen können auch geworfene Stämme gelagert werden. Aus Forstschutzgründen verbietet sich die Lebendlagerung aber bei geworfenen Fichten. Foto: William Ciesla/bugwood.org

Während die Lagerung am Holzpolter die Lagerart für geplante Nutzungen ist, ist die Lebendkonservierung mit Folie und Beregnung eigentlich kein Lagerungsverfahren. Vielmehr soll das im Kalamitätsfall aufgearbeitete Holz möglichst lange gelagert werden, ohne dass die Holzqualität darunter leidet.

Entscheidungsbaum für die Lebendkonservierung. Grafik: FVA Baden Württemberg

Geworfene Stämme

Eine Sonderform der Lebendkonservierung sind geworfene Stämme, die immer noch Wurzelkontakt haben. Diese können über längere Zeit im Wald unaufgearbeitet bleiben. Das ist möglich bei Fichte, Tanne, Kiefer, Douglasie, Buche, Eiche und Pappel. Einzelne oder kleine Würfe eignen sich am besten für diese Art der Lagerung. Größere Flächen nur dann, wenn sie im Schatten liegen. Die Behandlung der Wurffläche erfolgt abhängig nach Baumart: Bei Fichte, Tanne und Kiefer sollen zuerst die Kleinflächen, danach die Großflächen sowie schwächeres vor stärkerem Holz aufgearbeitet werden. Für Buche lautet die Devise: Wertholz vor übrigem Stammholz und Großfläche vor Kleinfläche aufarbeiten. Douglasie, Eiche und Pappel können zwei Jahre lebend gelagert werden. Für eine ausreichende Wasserversorgung des Baumes ist es notwendig, dass mindestens 20 – 30 % der Wurzeln noch Bodenkontakt haben.

Folienlagerung

Die Folienlagerung beruht auf dem Prinzip des Luftabschlusses nach außen. Das Holz deckt man mit UV-beständiger Polyäthylenfolie (Silofolie) ab. Beim Baden-Württembergischem Verfahren wird das Holz luftdicht eingeschweißt und damit in möglichst sauerstofffreier Atmosphäre gelagert. Dazu wird sowohl auf dem Boden unter dem Holz als auch über dem Holz eine doppellagige Folie ausgebreitet. Beide Folien werden miteinander verschweißt. Natürliche Prozesse wie Atmung und Gärung reduzieren den Sauerstoffgehalt gegen 0 % und erneuter Luftzutritt findet nicht statt. Dieses Verfahren wurde bisher für Fichte, Tanne, Kiefer, Buche, Bergahorn, Esche und Birke getestet. Das Holz muss in jedem Fall frisch sein. Bei ungestörter Konservierung treten auch nach längerer Lagerdauer keine oder kaum Qualitätsverluste auf. Das Schweizer Verfahren verzichtet auf eine Bodenfolie. Der Schutzeffekt beruft darauf, das verpackte Holz durch den Luftabschluss permanent feucht zu halten. Deshalb eignet sich nur absolut frisches Holz für die Einlagerung. Erfahrungen gibt es beim Schweizer Verfahren bisher nur bei Fichtenholz. Beide Verfahren sind aufgrund des hohen Logistikaufwandes nur für große Holzmengen geeignet. Nachteilig wirken sich die relativ hohen Kosten und die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen aus. Schon alleine wegen der Kosten sollte eigentlich nur Rundholz mit guter Qualität verpackt werden. Die bisherigen Berichte weisen gute Erfolge bei der Erhaltung der Holzqualität aus, auch im Vergleich zu anderen Lagermethoden wie der Nasslagerung. Auch der Holzanfall, die Transportmöglichkeiten und Lagerplatzgröße und -lage sowie die Möglichkeiten von Insektizidanwendung sind Kriterien für die Wahl der Lagermethode. Andererseits kann diese Methode, wie oben beschrieben, auch dazu beitragen, dass durch Borkenkäfer befallenes Holz ohne Begiftung oder Entrindung im Wald gelagert werden kann, ohne dass diese ausfliegen und einen Neubefall induzieren können. Untersuchungen an verpacktem, vom Borkenkäfer befallenem Holz haben gezeigt, dass nach einigen Wochen keine lebenden Tiere im Paket zu finden waren. Auch, weil bei der Folienverpackung dem Borkenkäfer potenzielles Brutmaterial entzogen und somit eine weitere Verbreitung verhindert wird, kann diese Lagermethode als eine Borkenkäfer-Bekämpfungsmaßnahme eingestuft werden.

Nasslagerung

Für Zeiträume, die mehre Jahre andauern, ist die Nasslagerung geeignet. Das Holz wird dabei entweder beregnet oder in einem Gewässer gelagert. Die Nasslagerung verhindert, dass Pilze und Insekten das Holz entwerten. Es eignet sich für Fichte, Tanne, Kiefer und Buche. Die Beregnung von Stammholzpoltern ist in Sägewerken eine gängige Vorgehensweise zur Produktionssteuerung und die wichtigste Methode zur Langzeitlagerung von Sturmholz. Sie ist die etablierteste Lagerungsform und gilt in Wissenschaft und Praxis auch als die zuverlässigste. Eine Beregnungsanlage kann aus dem Grundwasser, aus einem Oberflächengewässer oder aus der öffentlichen Wasserversorgung gespeist werden. Für die Anlage und den Betrieb eines Beregnungsplatzes ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Beregnungsanlage muss entsprechend der Lage und Form des Lagerplatzes, der Art, der Menge sowie dem Druck des Wassers ausreichend dimensioniert sein. So ist beispielsweise eine Beregnungsmenge von 50 mm für 24 Stunden notwendig. Vor der Einrichtung eines Nasslagers ist eine korrekte Planung zwingend erforderlich.

Die Wasserlagerung von Rundholz in stehende oder auch langsam fließende Gewässer ist eine sichere, vor allem in Skandinavien und Nordamerika seit langem praktizierte Art der Nasskonservierung. Die Stämme werden einzeln oder zusammengefasst zu Flößen oder Bündeln in das Gewässer gebracht. Flöße und Bündel lassen sich leichter handhaben. In Bündeln zusammengefasste Stämme erfordern nur wenig Fläche, aber eine Wassertiefe von mindestens 2 – 3 m. Damit der Schutz gewährleistet ist, müssen ständig mindestens zwei Drittel des Stammquerschnittes unter Wasser liegen. Eventuell ist extra zu beregnen. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Stämme bereits bei der Anfuhr zu bündeln. Ein ständiger Wasserzu- und -ablauf verhindert größere Gewässerbelastungen. Buchenstämme sind bereits nach kurzer Zeit nicht mehr schwimmfähig. Das rasche Absinken des Buchenholzes verhindert Pilzbefall. Wassergelagertes Buchenholz bleibt gut schälbar. Das Verfahren erfordert nur einen geringen technischen Aufwand, denn eine Wartung technischer Einrichtungen entfällt. Die Bergung schwimmender oder abgesunkener Stämme kann sich jedoch schwierig gestalten. Die Kosten der Wasserlagerung liegen bei etwa 15,00 €/fm, wenn bereits ein benutzbares Gewässer vorhanden ist. Die Wasserlagerung ist wohl nicht die erste Wahl unter den langfristigen Konservierungsverfahren, kann aber bei sehr großen Schadereignissen eine Alternative sein.