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Krananhänger

Krananhänger

Krananhänger sind vor allem im Bauernwald eine hochproduktive Methode der Bringung. Foto: BMNT/Alexander Haiden

Rückemittel Nr. 1 im Bauernwald

Neben der Seilwinde ist der Krananhänger oder Rückeanhänger die bedeutendste Maschine für Rückearbeiten und Holztransport, besonders was die bäuerliche Waldwirtschaft angeht. Der Krananhänger ist auch eine Alternative zum LKW, wenn der Krananhänger auch über eine Straßenzulassung verfügt. Sie sind auch erheblich günstiger als Forstschlepper. Geringe Jahresauslastung und die Anschaffungskosten führen häufig dazu, dass Maschinengemeinschaften dieses Rückemittel beschaffen und betreiben. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Details wie Wartung, Einsatzzeiten und Reparaturen per Nutzungsvertrag geregelt sein. Angetriebene Anhänger, die also über ein Antriebsmodul verfügen, sind einsatzfähig bis zu einer Steigung von 35 %. Nicht angetriebene Anhänger können bis zu 20 % Steigung verwendet werden. Das sind allerdings häufig theoretische Werte, die von sehr geübten, professionellen Maschinenführern aufgenommen wurden. Prinzipiell sollten Rückegassen so wenig Neigung wie möglich vorweisen. Krananhänger sollten ebenso wie andere Forstmaschinen den Bestand nicht flächig befahren, ist dies unvermeidlich so ist eine Route zu wählen, bei der das Gelände möglichst wenig geneigt ist. Arbeiten im Extrembereich sind nicht nur eine hohe Belastung für die Maschinen, sondern auch für den Maschinenführer.

Einheit Traktor und Krananhänger

Traktor und Krananhänger stellen eine Einheit dar. Der Traktor soll hinsichtlich Gewicht, Leistung und Ausstattung an den Krananhänger angepasst sein. Dabei gilt die Faustregel, dass pro Tonne Zuglast mindestens 10 PS Motorleistung zur Verfügung stehen sollten. Überdimensionierte Zugfahrzeuge sind meist nicht in der Lage, kurzfristige Hindernisse wie zum Beispiel Baumstümpfe zu überwinden.

Nicht der Krananhänger soll nach dem Rückewegenetz gewählt werden, sondern das Wegenetz samt Holzlagerplatzen soll sich an der Leistungsfähigkeit des Krananhängers orientieren. Nicht befestigte Rückegassen sollten immer in Fallrichtung angelegt werden. So vermeidet der Fahrer riskante Schrägfahrten und die Kippgefahr wird gesenkt. Die Fahrzeugbreite plus 2 m (1 m Abstand pro Seite) ergibt die Mindestbreite für Rückegassen. Damit soll Platz für Ladearbeiten geschaffen werden, um Bestandsschäden zu reduzieren. Berühren sich Kabine und Kran, kann es zu Schäden kommen. Verfügen Zapfwelle oder Deichselelemente nicht über den nötigen Spielraum, verformen sich diese Maschinenteile.

Wird der Krananhänger beladen, so ist das Fahrzeuggespann, bestehend aus Traktor und Krananhänger, durch die Feststellbremse zu sichern. Mittels der Feststellbremse ergibt sich ein sicherer Stand, aber auch unerwünschte Pendelbewegungen des Anhängers sowie des Kranes werden vermindert. Die ausfahrbaren Stützbeine vermeiden das Kippen des Anhängers. Auf weichem Untergrund empfehlen sich Stützfüße mit rauer Oberfläche, jedoch dürfen diese bei Ladearbeiten auf Asphalt zu keinen Beschädigungen führen. Als Abhilfe können Unterlagen verwendet werden. Kräne verfügen über Überlastsicherungen. Für effizientes und maschinenschonendes Arbeiten sollte die Last immer nahe am Fahrzeug gehoben werden.

Krananhänger.

Der Bedienstand des Krananhängers sollte auf die Anforderungen abgestimmt sein. Foto: Holzleitner.

Sicherheitsvorschriften einhalten

Ruckartige Bewegungen bei der Steuerung sind nicht nur störend, sondern auch gefährlich. Die Bauteile unterliegen dabei Spitzenbelastungen. Besondere Vorsicht ist bei Höchstlast geboten. Bei leicht geneigtem Untergrund, aber auch bei leerer Ladefläche kann eine ruckartige Bewegung ein Kippen provozieren. Merkt man, dass sich das Fahrzeug zu neigen beginnt, so ist die Last abzusenken. In solchen Situationen darf keinesfalls vom Kran abgesprungen werden. Auch darf die Last nicht einfach fallen gelassen werden, sondern muss langsam gesenkt werden. Ansonsten ist das Risiko eines schweren Unfalls sehr groß. Beim Transport von Astmaterial oder Scheitholz sollte eine Reisigwanne verwendet werden, damit kein loses Material beim Transport verloren geht.

Wie beim Einsatz aller Forstmaschinen gilt: Befinden sich andere Personen im Umfeld des Krananhängers, so haben diese die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Diese ergeben sich aus der Länge des Ladekranes und der Lastlänge. Arbeiten unter schwebender Last sind verboten. Arbeiten im Gefahrenbereich des Kranes sind ebenfalls verboten, da lebensgefährdende Unfälle die Folge sein können.

Um nicht nur rechtskonform, sondern auch unfallfrei die Transportarbeiten mit dem Krananhänger durchführen zu können, gibt es gewisse Rahmenbedingungen. Bei Transportfahrten darf der Kran den Laderaum nie maßgeblich überragen. Dieser ist entweder auf dem Ladegut abzulegen und gegen verrutschen zu sichern, oder in die Transportstellung zu bringen. Das Ladegut darf das Prallgitter nicht überragen, da rutschiges, gefrorenes Material zur Gefahr für den Fahrer werden kann. Bei Schneelage, Geländefahrten oder gefrorenem Untergrund empfiehlt sich die Verwendung von Gleitschutzketten.

Ob der Krananhänger straßentauglich ist, gibt die Betriebsanleitung bekannt. Auch bei nur kurzen Fahrten auf öffentlichen Straßen muss der Krananhänger über eine Zulassung verfügen. Im Falle eines Unfalls drohen sonst für den verantwortlichen Landwirt erhebliche juristische Konsequenzen, die auch strafrechtlicher Natur sein können.

Beim Transport von unüblichem Ladegut, zum Beispiel bei überlangen Sortimenten, muss nicht nur die nötige Kennzeichnung des Ladegutes erfolgen. Auch der möglicherweise verminderte Antrieb der Traktorhinterräder darf nicht vernachlässigt werden. Im Bereich der Ladungssicherung gilt, dass bei formschlüssiger Verladung und wenn die Ladung am Prallgitter ansteht, mindestens zwei Zurrmittel zu verwenden sind.

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Krananhänger

Unbeladen muss der Krananhänger über eine Transportstellung für den Ausleger verfügen. Bild: Moser Kranbau