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Sortimentierung

Bevor die Trennschnitte durchgeführt werden ist zu überlegen in welche Sortimente der Stamm geteilt wird.

Die Sortimentierung hängt unmittelbar mit der Aufarbeitung zusammen. Durch die Sortimentierung entscheidet der Landwirt, welche Bloche und Holzsortimente zum Verkauf angeboten werden. In der Praxis richten sich die Blochlängen meist nach den Vorgaben des Verkäufers, in der Regel sind das bei Nadelholz 4 m, bei Laubholz 6 m lange Bloche. Vor allem beim Laubholz ist sorgfältig zu sortimentieren, da ein falsch gesetzter Trennschnitt einen hohen Wertverlust bedeuten kann. Das wertvollste Stück ist in der Regel das Erdbloch, da dies über den größten Durchmesser verfügt und über die beste Astreinigung.

Unter Sortiment versteht man die Zusammenfassung von Holzstücken, die bezüglich Länge, Durchmesser und zum Teil auch nach Qualität und Verwendung ähnliche Merkmale aufweisen. Diese Vereinheitlichung erleichtert den Handel mit Holz wesentlich. Die nachfolgend kurz charakterisierten wichtigsten Sortimente sind in den Österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHHU) genauer beschrieben. In Deutschland gelten die Tegernseer Gebräuche.

Nadelholz:

  • Wird üblicherweise in ganzen Meterlängen gehandelt, nur Wertholz und nach Vereinbarung auch andere Sortimente in 0,5-m-Stufen.
  • Kiefer muss, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 30. April (Käuferwunsch oft 31. März) zur Übergabe bereitgestellt sein. Gefahr der Verblauung.

Laubholz:

  • Längenausformung entsprechend Käuferwunsch; laut ÖHHU von 10 zu 10 cm steigend; bei Rotbuche der Güteklassen B, C und CX und bei Pappel Güteklassen B und C von 50 zu 50 Zentimeter.
  • Muss außerhalb der Saftzeit geschlägert werden, falls es als Nutzholz verwendet wird. Ausnahmen: Industrieholz, Brennholz.
  • Muss bis spätestens 31. März zur Übergabe – bei Erfüllungshindernissen infolge höherer Gewalt bis 15. April – bereitgestellt sein. Beispiele für Erfüllungshindernisse: Vermurung oder Unpassierbarkeit der Forststraße nach Starkregen, sehr hohe Schneelage.

Häufig werden Sortimente gesucht, die von den nachfolgend angeführten Definitionen abweichen (Zwecksortierung). Es ist daher notwendig, sich vor der Ausformung genau über die Wünsche des Käufers hinsichtlich Baumart, Qualität, Länge, Durchmesser, Übermaß und Liefertermin zu informieren! Vereinbarungen im Schlussbrief festhalten! Käuferwünsche orientieren sich an der Nachfrage und können sich rasch ändern!

Industrierundholz:

Rohholz unterschiedlicher Holzart und Qualität, welches in der Papier- und Zellstoffindustrie sowie in der Span- und Faserplattenindustrie Verwendung findet. Langholz: (2) 3 – 6 m, auch fallende Längen.

Kurzholz: (Schichtholz) Länge von 1 oder 2 m. Schleifholz (nur Fichte/Tanne): Rohstoff für Papiererzeugung nach einem relativ umweltfreundlichen Verfahren; mechanische Holzaufschließung (Schleifen). Durch hellen Rohstoff (frisch, sorten- und artenrein) sind weniger Bleichvorgänge nötig.

Faserholz: Bei Verwendung für Papier- und Zellstofferzeugung: nach dem Zerkleinern zu Hackgut: chemische Aufschließung des Holzes (zum Teil auch Sekunda), mehrmaliges Bleichen nötig.

Plattenholz: Mischsortiment aus IF, I2, ID und IM; Zopfdurchmesser 4 cm plus; Dünnholz: Zopfdurchmesser in Rinde: Nadelholz: 4 – 7 cm; Laubholz: 4 – 9 cm; sonst wie Faserholz.

Manipulationsholz: Holz, das auf herkömmlichen Anlagen nicht ohne vorhergehende Manipulation transportiert bzw. verarbeitet werden kann (z. B. Zwiesel, sehr krumme Stücke).

Man unterscheidet:

Hartes Brennholz: Rotbuche, Weißbuche, Eiche, Ahorn, Esche, Birke, Ulme, Robinie

Weiches Brennholz: Fichte, Tanne, Weißkiefer, Lärche

Die Lieferung anderer Nadel- oder Laubholzarten ist gesondert zu vereinbaren!

Für den Verkauf:

  • 1 Meter lang im Schichtmaß aufgesetzt
  • Rundlinge über 16 cm Durchmesser sind zu spalten
  • Darf keine weichfaulen Stücke enthalten
  • Einzelne Stücke mit weichfaulen Stellen zulässig

Ofenfertiges Brennholz: Gespaltenes und auf die dem jeweiligen Ofen entsprechende Länge (z. B. 25, 33, 50 cm) abgeschnittenes Holz.

Hackgut (Hackschnitzel): Maschinell zerkleinertes Holz. Häufigste Maßeinheit: Schüttraummeter.

Nach der Stückgröße unterscheidet man:

  • Feinhackgut: typische Stückgröße unter 3 cm; ideal für automatische Feuerungsanlagen
  • Mittleres Hackgut: Stückgröße unter 5 cm; bedingt automatentauglich
  • Grobhackgut: Stückgröße unter 10 cm; für Großanlagen und für händisch beschickte Kessel

Qualitätsklassen für Hackgut nach dem Wassergehalt: W20, W30, W35, W40 und W50. Die Zahl gibt den höchstzulässigen Wassergehalt an. Dieser ist für den Heizwert und die Lagerfähigkeit des Hackgutes entscheidend. Zum Beispiel W30: Wassergehalt von 20 – 29,9%.