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Tipps für den Lohnunternehmereinsatz

Für optimale Einsätze muß das Lohnunternehmerpersonal ausreichend qualifiziert sein. Foto: Ponsee

Wer kennt das nicht: beim letzten Besuch im eigenen Wald hatte man das Gefühl, das eine Durchforstung dringend notwendig wäre. Nur die Zeit dafür fehlt. Und wenn man ehrlich ist, ist man im Umgang mit der Motorsäge auch schon etwas aus der Übung. Also vergibt man die anstehende Arbeit im Wald an einen forstlichen Lohnunternehmer. Dabei gilt es aber einige Dinge zu beachten.

Was soll getan werden?

Je genauer der Auftrag spezifiziert wird, desto leichter fällt es dem Lohnunternehmer, den Auftrag zur vollen Zufriedenheit des Waldbesitzers zu erfüllen. Dafür ist es aber notwendig, das der Waldbesitzer selbst eine ungefähre Vorstellung hat, in welche Richtung sich sein Bestand entwickeln soll. Auch der Lohnunternehmer kann waldbauliche Vorschläge machen, diese sollten dem Waldbesitzer aber vor Beginn der Arbeit präsentiert und mit ihm abgesprochen werden. Folgende Punkte sollten auf jeden Fall im Arbeitsauftrag enthalten sein:

  • Umfang des Auftrags (Fläche in ha, erwartete Holzmenge in fm)
  • Detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten wie Auszeige, Fällen, Entasten, Sortimentieren, Rücken, Poltern
  • Bekanntgabe der gewünschten Blochlängen (4 oder 6 m oder längere Sortimente)
  • Zeitraum des Auftrags
  • Vorabschätzung der anfallenden Holzmenge
  • Bekanntgabe des Ortes, wo das geschlägerte Holz gelagert werden soll
  • Toleranzgrenze für Schäden am verbleibenden Bestand (je nach Bestandesalter zwischen 5 % im Baumholz und maximal 10 % der Stammzahl in Dickungen und Stangenholz)
  • Regelung, ob bei nasser Witterung die Arbeiten eingestellt werden sollen (Schonung des Waldbodens)

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten sind natürlich ein wichtiges Kriterium für die Auftragsvergabe. Doch Vorsicht: der günstigste Preis muss nicht zwangsläufig für die Entwicklung des Waldes günstig sein. Beim Preisvergleich ist daher das komplette Arbeitspaket zu vergleichen und zu überprüfen, welche Leistungen im Detail enthalten sind.

Woher hat man den Kontakt?

Mundpropaganda ist immer noch eines der besten Argumente für die Auswahl eines Lohnunternehmers. Hat man jedoch keinen Bekannten zur Verfügung, der eine Empfehlung aussprechen kann, so muss man sich selbst auf die Suche machen. In Zeiten des Smartphone hat praktisch jedes Unternehmen eine Homepage. Von der sollte man sich aber nicht unbedingt blenden lassen: ein professioneller Webauftritt sagt noch wenig über die Fähigkeiten bei der Holzernte aus und umgekehrt bedeutet eine langweilige Firmenhomepage noch lange nicht, das der Lohnunternehmer sein Handwerk nicht versteht. Kann der Unternehmer Referenzprojekte vorweisen, so hilft dies wesentlich dabei, die Arbeitsqualität zu beurteilen. Vor allem wenn bereits Landesforste oder Großbetriebe zum Kundenkreis gehören. Wer besonders kritisch ist, kann auch nach der Telefonnummer früherer Kunden fragen. Oft gibt schon nur die Reaktion auf diese Frage Auskunft über die Arbeitsqualität.

Ist der Lohnunternehmer qualifiziert?

Vergibt man die Waldarbeit an einen Dritten, so will man die Gewissheit haben, dass der Lohnunternehmer sorgfältig arbeitet und den Wald möglichst pfleglich behandelt. Daher ist die Frage nach seiner Qualifikation absolut berechtigt. Manche Unternehmer antworten darauf mit dem Hinweis, dass sie jahrelange Erfahrung haben. Doch nur Erfahrung alleine ist nicht alles: wer keine Ausbildung absolviert hat, schließt seine Bildungslücken nicht durch jahrelanges Pfuschen. Verfügt der Lohnunternehmer über Mitarbeiter, so ist ebenfalls nach deren Qualifikation zu fragen. Werden ausländische Arbeitskräfte eingesetzte, so muss zumindest der Partieführer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Wie sieht die Arbeitsgestaltung aus?

Waldarbeit ist anstrengend, deshalb müssen laufend Pausen gemacht werden, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Die Einhaltung der Pausen dient nicht nur dazu um Unfälle zu vermeiden, sondern auch um die Arbeitsqualität zu erhalten. Je müder und unkonzentrierter ein Forstarbeiter ist, desto wahrscheinlicher ist es, das Schäden und Unfälle passieren.

Welche Tätigkeiten können erfüllt werden?

Manche Lohnunternehmer sind nur auf Teilarbeiten, wie  etwa die Rückung, spezialisiert. Daher ist schon vor Auftragsvergabe zu klären, welche Arbeiten genau erledigt werden sollen.

Wird der Bestand pfleglich genutzt?

Neben der Holzernte ist das Ziel eines Eingriffs die Waldpflege. Deshalb ist die schonende Arbeit bei der Holzernte absolut notwendig. Ein gewisses Maß an Schäden am verbleibenden Bestand ist nicht vermeidbar, trotzdem sollten sie die Ausnahme bleiben. Ist bereits Verjüngung im Bestand vorhanden, so ist auch auf diese Acht zu geben. Der Bodenschutz ist ebenfalls wichtig: Mittels Astreisig auf den Rückegassen kann die Belastung des Bodens gesenkt werden. Bei längerem Regen sollten Harvestereinsätze sowie die Rückung nicht durchgeführt werden, um Schäden am Boden zu vermeiden.

Wird der Fremd- und Eigenschutz eingehalten?

Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht und muss vom Lohnunternehmer gewährleistet werden. Dasselbe gilt für den Fremdschutz: Waldflächen, in denen gearbeitet wird, müssen korrekt abgesperrt werden um Dritte nicht zu gefährden.